Kinderarbeit

Erläuterung:

Weltweit gibt es ca. 150 Millionen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren, die arbeiten müssen (UNICEF 2012). Teilweise werden sie gezwungen als Kindersoldaten (8,4 Millionen) in Bürgerkriegen zu kämpfen, werden als Prostituierte sexuell misshandelt (mindestens eine Millionen) oder als Drogenkuriere  eingesetzt. Wieder andere müssen für Hungerlöhne in Fabriken arbeiten, in denen sie z.B. Kleidung herstellen. All diese Kinder leben unter Bedingungen, die ihrer Gesundheit, Entwicklung und Bildung schaden, weil sie nicht in die Schule gehen können oder weil die Arbeit sie krank macht. Genau das sollen die Kinderrechte verhindern. Oft müssen die Kinder arbeiten, weil ihre Familien sehr arm sind und nicht genug Geld haben, um alle Familienmitglieder zu ernähren. Darum sieht die Kinderrechtskonvention vor, dass die Vertragsstaaten ein Mindestalter festlegen, ab wann Kinder arbeiten dürfen, sie Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen gesetzlich regeln und diejenigen bestrafen, die Kinder unter verbotenen Bedingungen oder gegen ihren Willen zur Arbeit zwingen. Wenn du einmal zu Hause beim Abwasch, Putzen oder auf dem Hof (z.B. im Stall) helfen musst, ist das aber noch keine Kinderarbeit, solange deine Gesundheit, Entwicklung und Bildung nicht gefährdet werden.


Gesetzestext:

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte.

(2) Die Vertragsstaaten treffen Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um die Durchführung dieses Artikels sicherzustellen. Zu diesem Zweck und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen anderer internationaler Übereinkünfte werden die Vertragsstaaten insbesondere

a.         ein oder mehrere Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit festlegen;

b.         eine angemessene Regelung der Arbeitszeit und der Arbeitsbedingungen vorsehen;

c.         angemessene Strafen oder andere Sanktionen zur wirksamen Durchsetzung dieses Artikels vorsehen.


Quelle:

UN Kinderrechtskonvention – Artikel 32: Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung