Erläuterung:
Du hast das Recht auf deine eigene Weltanschauung und Religion. Eine Weltanschauung ist dein persönlicher Blick auf die Welt, die Gesellschaft und Kultur (deine eigene, aber auch Fremde). Diese darfst du auch öffentlich vertreten, solange du dabei nicht gegen das Gesetz verstößt. Zum Beispiel darf in Deutschland niemand Nazi-Symbole verbreiten, auch wenn er behauptet, damit seine Weltanschauung zu vertreten. Deine Eltern müssen deine Entwicklung und deine Ausübung dieses Rechtes unterstützen. Neben dem Recht auf deine eigene Religion hast du auch das Recht auf deine eigene Kultur und Sprache, auch dann, wenn du einer Minderheit angehörst!
Gesetzestext:
Artikel 14 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
„(1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
(2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.“
Artikel 30 – Minderheitenschutz
„In Staaten, in denen es ethnische, religiöse oder sprachliche Minderheiten oder Ureinwohner gibt, darf einem Kind, das einer solchen Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, nicht das Recht vorenthalten werden, in Gemeinschaft mit anderen Angehörigen seiner Gruppe seine eigene Kultur zu pflegen, sich zu seiner eigenen Religion zu bekennen und sie auszuüben oder seine eigene Sprache zu verwenden.“
Quelle:
UN Kinderrechtskonvention – Artikel 14 : Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit UND Artikel 30: Minderheitenschutz