Erläuterung:
Du hast ein Recht auf deine eigene Freizeit, deine Ruhe, aufs Spielen und deinem Alter angemessene Erholungsaktivitäten. Das heißt zwar nicht, dass du die Schule schwänzen darfst, aber du darfst dich aktiv am künstlerischen und kulturellen Leben beteiligen. Damit dir das möglich ist, sollten die Vertragsstaaten dafür sorgen, dass dir Freizeiteinrichtungen, wie z.B. Sportanlagen oder Schwimmbäder, aber auch ein Raum zur künstlerischen Betätigung zur Verfügung stehen.
Gesetzestext:
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
(2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.
Quelle:
UN Kinderrechtskonvention – Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben; staatliche Förderung