Elternverantwortung

Erläuterung:

Beide Elternteile tragen gemeinsam die Verantwortung für deine Erziehung und Entwicklung. Dabei hast du ein Recht auf eine gesunde körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung und einen angemessenen Lebensstandard. Deine Eltern haben die Aufgabe dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten umzusetzen. Deine Eltern können in der Regel darüber entscheiden, wo du dich aufhältst, bei einer Trennung zum Beispiel müssen sie sich untereinander einigen. Dabei spielt deine Meinung eine große Rolle. Deine Eltern haben auch die Verantwortung deine tägliche gute Versorgung sicherzustellen, für deine Gesundheit zu sorgen und eine gute Bildung zu gewährleisten. In finanziellen Notsituationen können deine Eltern, z.B. auch finanzielle Unterstützung beantragen, damit deine grundlegende Versorgung gesichert ist. Zu allen diese Themen finden du und deine Eltern auch Informationen und Hilfe beim zuständigen Jugendamt.


Gesetzestext:

Artikel 5 – Elternrecht:

Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft; des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.

Artikel 27 – Angemessene Lebensbedingungen, Unterhalt

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.

§ 27 – Hilfe zur Erziehung SGB 8 (Auszug):

(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.


Quelle:

UN Kinderrechtskonvention – Artikel 24: Gesundheitsvorsorge (Auszug) UND Artikel 27: Angemessene Lebensbedingungen, Unterhalt