Erläuterung:
Viele Kinder und Jugendliche – und du vielleicht auch– fragen sich, warum es in Deutschland eine Schulpflicht gibt. Bildung ist hierzulande Ländersache, das heißt die Bundesländer bestimmen, ab wann Kinder zur Schule gehen müssen und für wie viele Jahre. Auch die Lehrinhalte – in Form von Lehrplänen – werden von den Ländern festgelegt. In den meisten Bundesländern beginnt die Schulpflicht mit 6 Jahren (auf Antrag der Eltern können aber zum Beispiel in Berlin Kinder auch schon mit 5 Jahren in die Schule gehen) und dauert, wieder je nach Bundesland, zwischen 9 und 12 Jahren. Dass du zur Schule gehst, ist deine Aufgabe. Deine Eltern tragen die Verantwortung, dass du dieser Pflicht nachkommst . Die Kinderrechte sehen mindestens eine Grundausbildung für alle in den Vertragsstaaten lebenden Kinder vor. Ziel einer Schulausbildung sollte dabei immer sein, den Zugang zu Ausbildung oder Hochschule, also Universitäten und Fachhochschulen, zu ermöglichen. Besonders wichtig ist, dass sich die Staaten um Chancengleichheit für alle Kinder bemühen!
Gesetzestext:
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere
- a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;
- b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemein bildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;
- c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;
- d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen;
- e) Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.