Erläuterung:
Du hast das Recht gehört zu werden! Das heißt bei allen Entscheidungen die dich betreffen, muss deine Meinung berücksichtigt und ernstgenommen werden. Dies kann zum Beispiel dann relevant sein, wenn deine Eltern sich trennen und um das Sorgerecht für dich streiten. Wenn du – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Lage bist deine Interessen selbst zu vertreten, hast du ein Recht auf einen Vertreter, der in deinem Namen sprechen darf. Eine häufige Form von Partizipation der Kinder kennst du bestimmt aus der Schule: Klassensprecher und Schülervertretungen gibt es, damit deine Interessen angemessen vertreten werden können. Die Klassensprecher sind nicht dazu da, deine Lehrer und Lehrerinnen zu unterstützen, sondern dich!
Gesetzestext:
(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berühren den Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.
Quelle:
UN Kinderrechtskonvention – Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens